Sie sind Anleger der LeaseTrend AG?

  • Rechtsanwalt Boris Hofmann hat Sie angeschrieben?

  • Sie haben die Kündigung Ihrer LeaseTrend-Beteiligung erhalten?

  • Sie sollen für Ihr negatives Kapitalkonto zahlen?

  • Sie sollen die Ausschüttungen zurückerstatten?

  • Die LeaseTrend AG will Geld?

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  • Sie haben die Kündigung Ihrer LeaseTrend-Beteiligung erhalten?

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Fachanwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Mehr als 20 Jahre
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100% Mandanten­-
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Aktuelles Vorgehen der LeaseTrend AG

Seit geraumer Zeit werden die Anleger der LeaseTrend AG durch Rechtsanwalt Herrn Boris Hofmann angeschrieben. Zunächst wird die Kündigung der meist in den Jahren 2000-2002 abgeschlossenen atypisch stillen Beteiligung zum 31.12.2020 erklärt und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass sich die Anlage negativ entwickelt hat.

Es hat sich danach nicht nur ein Totalverlust der Investition eingestellt, sondern auch ein sogenanntes „negatives Kapitalkonto“, lediglich in vornehmeres Wort für drohende Rückforderungen von Ausschüttungen.

Herr Hoffmann behauptet sodann, dass sich Ihr Kapitalkonto mit einer erheblichen Summe im Soll befindet und bietet einen Vergleich mit einem Abschlag zwischen 20 und 25 % des angeblichen Negativsaldos an.

FAQ – Ihre Rechte

Die dort behaupteten Kontostände und damit drohenden Forderungen sind nach derzeitigen Stand unbegründet. Es gibt mehrere nachhaltige Gründe, die sich den Behauptungen entgegensetzten lassen. Zum einen wäre der Anspruch bereits aus buchhalterischen Gründen nicht durchsetzbar , zum anderen sind die gesellschaftsrechtlichen Regeln zur Ermittlung des sogenannten „Auseinandersetzungswerts“ noch nicht einmal ansatzweise eingehalten.

Wir raten unseren Mandanten, weder die behauptete Summe zu zahlen, noch auf das Vergleichsangebot einzugehen. Letzteres ist insbesondere von erheblicher Bedeutung, falls es zu einer Insolvenz der LeaseTrend AG kommen sollte.

Für den Fall, dass die LeaseTrend AG selbst, oder einer ihrer Gläubiger Insolvenzantrag über das Vermögen der Gesellschaft stellt, ist der sodann eingesetzte Insolvenzverwalter verpflichtet, die abgeschlossenen Vergleiche auf Anfechtbarkeit zu überprüfen. Die Gefahr, dass die abgeschlossenen Vergleiche „nicht halten“ ist nicht unwahrscheinlich, die Folgen wären vielschichtig und für die Anleger unter anderen mit einer erhöhten Kostenlast verbunden.

Wir raten unseren Mandanten, weder die behauptete Summe zu zahlen, noch auf das Vergleichsangebot einzugehen. Insbesondere vor dem Hintergrund einer möglichen drohenden Insolvenz ist es besser zunächst abzuwarten, allerdings nicht, ohne die Einwände und Bedenken gegen den Negativsaldo bei der LeaseTrend AG anzumelden und geltend zu machen.

Unsere Rechtsanwälte helfen Ihnen weiter

Wir vertreten seit 2007 Anleger gegen die LeaseTrend AG und haben bereits mehreren hundert Anlegern zur Rückabwicklung ihres LeaseTrend Vertrages und zur Vermeidung/ Minderung von Rückzahlungsansprüchen verholfen. Unsere Kanzlei Jakobs|Guilleaume Rechtsanwälte führt seit 2008 erfolgreich Klageverfahren bis zum Bundesgerichtshof (BGH) gegen die LeaseTrend AG.

Wenn Sie es wünschen, übernehmen wir die Vertretung Ihrer Interessen gegenüber der LeaseTrend AG und deren Anwälten, gegebenenfalls auch gegen den möglichen Insolvenzverwalter. Sie bekommen von unseren auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten und Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht auf Wunsch ein „RUND-UM-SORGLOS-PAKET“ zur Wahrung Ihrer Interessen und Verminderung des drohenden Schadens.

LeaseTrend AG - Hilfe vom Rechtsanwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Rechtsanwältin | Fachanwältin
für Bank- & Kapitalmarktrecht

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Telefon: 02597 / 939 17-0

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